AGB
Allgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) der Sportschule Mark Haubold (Stand: 01.01.2018)
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. GELTUNG DER AGB
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Sportschule Mark Haubold mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
1.2. ANTRAG
Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an die Sportschule Mark Haubold zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit der Sportschule Mark Haubold. Die Sportschule Mark Haubold kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt die Sportschule Mark Haubold das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.
1.3 MITGLIEDSKARTE
Der Antragsteller erhält bei Antragstellung eine Mitgliedskarte, die ihm den Zutritt zu den Studios ermöglicht. Dies begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages jedoch keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder Nutzung der Studios.
1.4 JUGENDLICHE
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.
2. NUTZUNG DER STUDIOS
2.1. ZUTRITT NUR MIT MITGLIEDSKARTE
Durch die Mitgliedskarte erhält das Mitglied Zutritt zum Studio und ist berechtigt, diese während der Öffnungszeiten zu nutzen. Ohne Mitnahme der Mitgliedskarte ist der Zutritt in das Studio nicht möglich.
2.2. HAUSORDNUNG
Die Sportschule Mark Haubold ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
2.3. WEISUNGSBERECHTIGUNG
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1 UMGANG MIT DER MITGLIEDSKARTE
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Mitgliedskarte zu sorgen. Einen Verlust der Mitgliedskarte hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio zu melden.
3.2 GEBÜHR BEI AUSSTELLUNG DER MITGLIEDSKARTE
Für die Erstausstellung und eine Neuausstellung der Mitgliedskarte bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung wird die Aufnahmegebühr erneut fällig.
3.3. VERBOT DER WEITERGABE DER MITGLIEDSKARTE
Die Mitgliedschaft in der Sportschule Mark Haubold ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Mitgliedskarte ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 150,- €. Die Sportschule Mark Haubold bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
3.4. ÄNDERUNGEN VON MITGLIEDSDATEN
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse [auch E-Mail-Adresse], Bankverbindung etc.) der Sportschule Mark Haubold unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die der Sportschule Mark Haubold dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.
3.5. NUTZUNG DER SPINDE
Die von der Sportschule Mark Haubold zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Die Sportschule Mark Haubold ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen. Gegen Vorlage des Mitgliedsausweises wird jedem Mitglied ein Schlüssel zum Verschließen der Spinde zur Verfügung gestellt. Bei Verlust des zur Verfügung gestellten Schlüssels erhebt die Sportschule Mark Haubold eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 15,- €.
3.6. NUTZUNG DER KUNDENPARKPLÄTZE
Von der Sportschule Mark Haubold zur Verfügung gestellte Kundenparkplätze dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Die Sportschule Mark Haubold behält sich bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen das kostenpflichtige Abschleppen des PKW vor.
3.7. HYGIENE IM STUDIO
Die Benutzung der Kraftgeräte ist nur mit einem sauberen Handtuch möglich. Die Sportschule Mark Haubold stellt notfalls geeignete Handtücher gegen eine Leihgebühr von 0,50 € für die Dauer des Trainings zur Verfügung. Das Betreten der Fitnessfläche und der Kursräume ist ausschließlich mit Sportbekleidung und sauberen Sportschuhen erlaubt.
4. FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNGSVERZUG
4.1. FÄLLIGKEIT DER MONATLICHEN BEITRÄGE
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils Anfang des Monats für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aufnahmegebühr für die Mitgliedskarte am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.
4.2. PREISANPASSUNGSRECHT
4.2.1 Die Sportschule Mark Haubold ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die Sportschule Mark Haubold wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
4.2.2 Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
4.3. KOSTEN BEI RÜCKBUCHUNG
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.
4.4. ZUSÄTZLICHE KOSTEN
Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.
4.5. ZAHLUNGSVERZUG
Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist die Sportschule Mark Haubold berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die Sportschule Mark Haubold berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
4.6. VERZUGSKOSTEN
Die Sportschule Mark Haubold behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
5. LAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
5.1. ERSTLAUFZEIT / VERLÄNGERUNG
Der Vertrag hat zunächst eine Erstlaufzeit. Die Mitgliedschaft kann jederzeit mit einer Frist von 28 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Mitgliedschaft muss mindestens die Erstlaufzeit bestanden haben. Sie bedarf jedoch ohne Ausnahme der Schriftform. Die Kündigung des Mitglieds ist unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber der Sportschule Mark Haubold, Mauerstr. 13, 37154 Northeim, schriftlich oder per E-Mail an sportschule.haubold@gmail.com zu erklären.
5.2. STILLLEGUNG DES VERTRAGES
Das Mitglied hat die Möglichkeit, seinen Mitgliedsvertrag monatsweise vom Monatsersten bis zum Monatsletzten stillzulegen (max. drei Monate im Jahr). Die beabsichtigte Stilllegung ist der Sportschule Mark Haubold mindestens drei Werktage vor dem Beginn der Stilllegung bekanntzugeben. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und kann Leistungen der Sportschule Mark Haubold nicht in Anspruch nehmen. In diesem Falle verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder die Sportschule Mark Haubold zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
5.3. KÜNDIGUNG BEI UMZUG
Bei Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gegen Vorlage einer Ab- oder Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann.
6. HAFTUNG DER SPORTSCHULE MARK HAUBOLD
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Sportschule Mark Haubold nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der Sportschule Mark Haubold auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen der Sportschule Mark Haubold gelten.
7. VERHALTEN IM STUDIO
7.1. KONSUMVERBOTE /VERBOTENE GEGENSTÄNDE
Es ist dem Mitglied untersagt, im Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in das Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist die Sportschule Mark Haubold berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von 150,- € geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
7.2. BEGLEITPERSONEN
Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren ist nicht gestattet.
7.3 MITBRINGEN VON GETRÄNKEN
Das Mitglied ist berechtigt, nichtalkoholische Getränke in das Studio mitzubringen. Das Mitbringen von Getränken in Glasflaschen ist dem Mitglied nicht gestattet.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 ÄNDERUNGEN DIESER AGB
Die Sportschule Mark Haubold ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Sportschule Haubold wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
8.2 AUFRECHNUNGSVERBOT
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Sportschule Mark Haubold aufrechnen.
8.3 UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.